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OVG Hamburg, 02.11.1978 - O Bs IV 6/78 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Sportunterricht - Versetzungserheblichkeit
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- BVerwG, 14.07.1978 - 7 C 11.76
Berliner Versetzungsordnung - Gesetzesvorbehalt, Art. 12 GG, Art. 2 GG i.V.m. …
Auszug aus OVG Hamburg, 02.11.1978 - O Bs IV 6/78
Ob die vom Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 14.07.1978 - 7 C 11.76 - MDR 1978, 957) gegen die Berliner Versetzungsvorschrift dargelegten rechtsstaatlichen Bedenken auch gegen die §§ 31 Abs. 3 Satz 1 und 45 des Schulgesetzes der Freien und Hansestadt Hamburg vom 17.10.1977 (GVBl. S. 297) durchgreifen, bleibt offen; die hamburgischen Vorschriften sind jedenfalls bis zum 31.12.1980 anzuwenden.Das Bundesverwaltungsgericht hat allerdings im Urteil vom 14.07.1978 (7 C 11.76 - MDR 1978, 957) zu der - ähnlich wie § 31 Abs. 3 Satz 1 SchG gefaßten - Vorschrift des § 20 Abs. 3 des Berliner Schulgesetzes in der Fassung vom 13.09.1966 (GVBl. S. 1485) die Auffassung vertreten, daß die Berliner Formulierung, die lediglich darauf abstelle, ob die Leistungen des Schülers die Erwartungen rechtfertigten, daß er in der nächsthöheren Klasse mit Erfolg mitarbeiten könne, für die vom Grundgesetz geforderte rechtssatzmäßige Normierung der Versetzung nicht ausreiche; das Berliner Gesetz müsse nach Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts auch bestimmen, nach welchen Grundsätzen die Eignung des Schülers für die erfolgreiche Mitarbeit festzustellen sei, z. B. welche Leistungen regelmäßig zu fordern seien, und verfahrensrechtlich die Zuständigkeit für die Verwaltungsentscheidung vorschreiben.